Allgemeine Reisebedingungen für Yoga mit Lara Retreats
Liebe*r Teilnehmer*in,
bitte ließ die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen mir, Yoga mit Lara (im weiteren YML), und dir zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietest du YML den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Annahme zum Retreat unterliegt dem folgenden:
• Online-Buchungsabschluss mit Zustimmung zu den AGB
• Erhalt der Anzahlung oder Zahlung in voller Höhe
Die Zutrittserteilung vor Ort erfolgt nach alleinigem Ermessen von YML und wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern. In diesem Fall werden alle gezahlten Gelder zurückerstattet.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch die/den Anmelder*in auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die/der Anmelder*in wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme deines Angebotes durch YML zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert YML dich mit der Buchungsbestätigung.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das YML für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn du YML die Annahme dieses neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklärst. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung einer Anzahlung) erfolgen.
2. Bezahlung
Alle Preise und Zahlungen verstehen sich in Euro. Wenn Du online buchst, wird dir folgende Zahlungsmethoden angeboten:
1.) Banküberweisung
- die Zahlung kann in voller Höhe erfolgen oder
- du kannst deine Buchung mit einer Anzahlung von 30% sichern
- der Restbetrag ist 8 Wochen vor Anreise fällig
Wenn Deine Buchung weniger als 8 Wochen vor dem Retreatdatum erfolgt, ist der volle Betrag zur Zeit der Buchung zu zahlen. Alle eventuell anfallenden Bankgebühren musst du selbst tragen. Sollte eine Anzahlung / Restzahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens eingehen behält sich YML das Recht vor nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und dich als Kund*in mit Rücktrittskosten zu belasten.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von YML ergibt sich ausschlieβlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung auf der Webseite (www.yogamitlara.de).
3.2 Wird auf deinen Wunsch von YML ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von YML ausschlieβlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an dich und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von YML nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von YMLhinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich YML nach §4 Abs. 2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die du selbstverständlich vor der Buchung informiert wirst. Insbesondere behält YML sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich YML vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die von der/vom Kund*in gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von YML nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wirst du unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, bist du berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn YML in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von YML über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung YML gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei YML. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären (z.B. per Email).
5.2 Bei Rücktritt, kann YML gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. YML weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret (§651i Abs. 2 BGB) oder pauschalisiert (§651i Abs. 3 BGB) berechnen kann. Dabei kann YML eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:
– bis 57. Tag vor Reiseantritt: 30€ Bearbeitungsgebühr
– ab dem 56. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.
Es steht dir frei, nachzuweisen, dass YML ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. YML behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.3 In den folgenden Fällen kann die/der Teilnehmer*in vom Vertrag zurücktreten und erhält binnen drei Wochen eine vollständige Erstattung:
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes des Wohnsitzlandes oder des Reiselandes
- bei Absage der Reise durch YML aufgrund von staatlichen Regulierungen
5.4 Die/Der Teilnehmer*in verpflichtet sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und damit Stornokosten, die von der Versicherung übernommen werden würden (z.B. bei Verhinderung durch Krankheit) nicht von YML einzufordern.
5.5 Du kannst bis Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. YML kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Du haften YML als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen, die dir ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch deinerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch YML
7.1 YML kann bis 21 Tage vor Reiseantritt (wenn in der Reisebschreibung kein anderer Zeitpunkt angegebn ist) wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt YML zurück, so erhälst du die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 YML kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch YML nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält YML den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlieβlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird YML durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§651j, §651e Abs. 3 BGB). Danach kann YML für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Bei Absage einer Reise durch YML aufgrund höherer Gewalt ist der bereits gezahlte Betrag abzüglich der nach 8.1. geltend gemachten Entschädigungen an den Kunden zu erstatten.
8.3 YML ist verpflichtet, die notwendigen Maβnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Du deine Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir dich um umgehende Benachrichtigung.
9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
9.3 Die/Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
9.4 Schwangerschaft: Sofern du nicht schon seit mehreren Jahren regelmäßig Yoga praktizierst, ist es nicht ratsam, im ersten Trimester Yoga zu praktizieren, insbesondere wenn in der Vergangenheit eine Fehlgeburt aufgetreten ist. Während der restlichen Schwangerschaft ist es ratsam, an Schwangerschafts-Yoga-Kursen teilzunehmen. Wenn du jedoch seit mehreren Jahren regelmäßig Yoga praktizierst und die Angelegenheit mit deinem Arzt besprochen hast kannst du auf eigene Gefahr an einem unserer Retreats teilnehmen. Die Anweisungen unserer Yogalehrerinnen müssen beachtet werden.
10. Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Abtretungsverbot, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. YML kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäβigen Aufwand erfordert. YML kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet YML innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die/der Kund*in den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat die/der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber YML geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann die/der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaβen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder YML gegenüber anzuzeigen wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu befinden.
10.4 Reisevertragliche Ansprüche der/des Reisenden nach §§651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden der/des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von YML, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen der/dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die/der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Die/Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Yoga mit Lara hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Die/Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
11.2 YML informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und bei Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.3 Die/Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den in Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaβnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von YML für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit YML für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen YML gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet YML bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an in**@yo*********.de kannst du der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte erfolgt nicht.
14. Sonstiges
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der/dem Kund*in und YML findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reiseveranstalterin:
Yoga mit Lara
Inhaberin: Lara Hohmuth
Bardowicker Str. 27
21335 Lüneburg
Email: in**@yo*********.de
Internet: www.yogamitlara.de
Aktualisiert am 30. November 2024